Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der EnergiewerkeDeutschland GmbH
Wilhelmstraße, 33415 Verl
Geschäftsführer: H. Görgin
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen, Speichern,
Wechselrichtern, Wallboxen und Zubehör durch die EnergiewerkeDeutschland GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Auftraggebers zustande.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt einer technischen Prüfung vor Ort. Sollte die Umsetzung aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Leistungen umfassen Lieferung, Montage und Anschluss der vereinbarten Komponenten.
(3) Sonderarbeiten (z. B. Tiefenerder, Verstärkung der Dachkonstruktion, zusätzlicher Zählerschrank) sind nicht im Standardangebot enthalten und werden gesondert nach Aufwand
berechnet.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, gleichwertige oder bessere Produkte anderer Hersteller zu liefern, sofern diese den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. sowie Mahngebühren zu berechnen.
§ 5 Liefer- und Montagefristen
(1) Angaben zu Liefer- und Montagezeiten sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen der Hersteller oder behördlicher Auflagen verlängern die Fristen angemessen.
(3) Der Auftraggeber wird über Verzögerungen unverzüglich informiert.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Dachflächen, Zählerschrank und Leitungswege frei zugänglich sind.
(2) Bauliche Voraussetzungen (z. B. Dachstatik, Leitungswege, Genehmigungen) sind vom Auftraggeber zu erfüllen, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist.
(3) Der Auftraggeber sorgt für eine funktionierende Internetverbindung zur Anbindung von Monitoring- und Steuerungssystemen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Monteuren während der Arbeiten freien Zugang zur Baustelle zu ermöglichen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 8 Abnahme
(1) Nach Abschluss der Dachmontage sowie nach Abschluss der Elektromontage erfolgt jeweils eine gesonderte Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Die Abnahme wird in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll dokumentiert und vom Auftraggeber sowie vom Vorarbeiter/Monteur unterschrieben.
(3) Eventuelle Mängel sind im Protokoll festzuhalten und vom Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
(4) Verweigert der Auftraggeber die Unterschrift ohne berechtigten Grund oder nimmt er an der Abnahme nicht teil, obwohl ihm der Termin rechtzeitig mitgeteilt wurde, gilt die jeweilige
Leistung als abgenommen.
(5) Erst nach Durchführung beider Abnahmen (Dach- und Elektromontage) gilt das Gesamtprojekt als vollständig übergeben.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Herstellergarantien (z. B. Module, Wechselrichter, Speicher) werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber weitergereicht.
(3) Schäden durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung oder Eingriffe Dritter sind von der Gewährleistung ausgeschlossen